Steuererklärung 2020: So sparen Sie Steuern
Alle Jahre wieder naht auch in 2021 eine für viele unangenehme Frist: Das Finanzamt erwartet Ihre Steuererklärung für 2020. Wie beinahe jedes Jahr gibt es auch in diesem Jahr Änderungen oder Neuerungen. Für Ihre Steuererklärung 2020 ändert sich sogar deutlich mehr als sonst. Denn die Coronapandemie hat auch im Steuerbereich ihre Spuren hinterlassen.
Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020
In diesem Jahr haben Sie mehr Zeit, um Ihre Steuerklärung abzugeben. Normalerweise muss diese Ihrem Finanzamt bis zum 31. Juli vorliegen. In 2021 bekommen Sie bis zum 01. November Zeit, Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Lassen Sie einen Steuerberater diese Arbeit erledigen, gilt sogar eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2022.
Der Fiskus gesteht Ihnen diese Verlängerung zu, weil sich durch die coronabedingte Situation der Aufwand für die Steuererklärung 2020 erhöht hat.
Mehr Arbeitnehmer in der Pflicht zur Steuererklärung 2020
Zugleich sind jetzt mehr Menschen von einer Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung betroffen. So müssen beispielsweise alle Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige oder Unternehmen eine zusätzliche Anlage zu den Corona-Hilfen einreichen – selbst, wenn sie diese nicht in Anspruch genommen haben.
Viele waren letztes Jahr in Kurzarbeit. Jeder, der mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, ist nun verpflichtet, die Steuererklärung 2020 anzufertigen. Für einige dürfte es womöglich das erste Mal sein, dass sie Bekanntschaft mit dem Finanzamt machen.
Arbeitnehmer zahlen in Form des monatlichen Lohnsteuerabzugs bereits pauschal Steuern auf ihr Einkommen. Viele müssen deswegen keine Steuererklärung 2020 machen. Dabei lohnt es sich für zahlreiche Arbeitnehmer, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Häufig können Sie sich beispielsweise durch Ihre Werbungskosten oder besondere Aufwendungen und Belastungen Geld vom Staat zurückholen.
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Wer muss oder wer kann freiwillig die Steuererklärung 2020 abgeben, und bringt Ihnen die freiwillige Abgabe finanzielle Vorteile?
Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung abzugeben:
- Ihr Einkommen als Alleinstehender beträgt weniger als 11.900 Euro. Als Ehepaar verdienen Sie zusammen weniger als 22.600 Euro, sofern Sie zusammen veranlagen.
- Sie haben einen Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt. Behinderten- und Hinterbliebenenpauschalen bilden dabei eine Ausnahme.
- Sie mussten Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro in Anspruch nehmen. (In diesem Fall kann es infolge der Steuererklärung 2020 sogar zu Nachzahlungen kommen, wenn teilweise gearbeitet und teilweise Kurzarbeitergeld bezogen wurde.)
- Sie haben neben dem Beruf 410 Euro und mehr aus freiberuflicher Tätigkeit oder einer Selbstständigkeit erzielt.
- Sie sind in Steuerklasse VI und haben mehrere Arbeitgeber.
- Als Rentner oder Vermieter haben Sie Einkünfte von mehr als 9.408 Euro, oder als Rentner ist der steuerpflichtiger Teil Ihrer Rente über diesem Betrag.
Steuertipps 2020: So können Sie Steuern sparen
Es gibt zahlreiche Mittel, um Steuern zu sparen. Mit diesen Tipps können Sie Ihre Steuerlast senken:
Geben Sie die Steuererklärung 2020 pünktlich ab.
Reichen Sie Ihre Steuererklärung nicht bis zur Frist ein, müssen Sie Verspätungszuschlag zahlen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat beziehungsweise 25 Prozent der festgesetzten Steuerschuld.
Prüfen Sie Ihre Steuerklasse.
Dies gilt für alle Ehepaare oder eingetragenen Partnerschaften. Häufig sind beide in der Steuerklasse IV veranlagt. Verdient jedoch einer wesentlich mehr als der andere, lohnt sich ein Wechsel. Der besserverdienende Partner geht in die Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V.
Machen Sie Umzugskosten geltend.
Wenn Sie wegen Corona nicht nur den Job, sondern den Wohnort wechseln mussten, können Sie bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen. Das sind beispielsweise Kosten für den Makler bei Besichtigungen oder die anfallenden Umzugskosten. Bei privaten Umzügen zählt die Ausgabe für den Möbeltransport immerhin als steuermindernde haushaltsnahe Dienstleistung.
Beziehen Sie Handwerkerleistungen ein.
Haben Sie 2020 wegen der geringeren Mehrwertsteuer in die eigene Wohnung oder Ihr Eigenheim investiert – zum Beispiel mit energetischen Baumaßnahmen? Dafür können Sie 20 Prozent des Handwerkerlohnes – bis zu 6000 Euro oder sieben Prozent der Gesamtaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro von der Steuer absetzen.
Überprüfen Sie Ihre Werbungskosten.
Gehen Sie sorgfältig alle Ausgaben durch, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit hatten. Schnell kommen hier mehr als die 1.000 Euro zusammen, die Ihnen das Finanzamt pauschal gewährt. Zu den Werbungskosten zählen unter anderen PC, Fachliteratur, Bahncard, Fortbildungskosten, Fahrten zur Arbeit oder Bewerbungskosten.
Berücksichtigen Sie Ihre Spenden und ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Waren Sie in der Coronapandemie verstärkt sozial engagiert? Allein bei einer Spende von 50 Euro übertreffen Sie die Pauschale des Finanzamts schon um 14 Euro. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind bis zu einer Pauschale von 720 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Sind Sie für Hilfstätigkeiten während der Pandemie aus der Rente zurückgekehrt, erhalten Sie gleich 2.400 Euro steuerfreie Pauschale.
Besondere Steueränderungen wegen Corona
Eine der wichtigsten Steueränderungen durch die Coronapandemie betrifft Sie, wenn Sie im Homeoffice gearbeitet haben. Hier konnten selbst die besten Steuertipps bisher kaum helfen, weil die Finanzämter im ganzen Land bei der Anerkennung zuvor äußerst strenge Kriterien anlegten.
Pauschal gibt es fünf Euro pro Tag oder 600 Euro für das ganze Jahr zusätzliche Werbungskosten für die Arbeit im Homeoffice. Mussten Sie sich dafür zusätzlich notwendige Büroausstattung besorgen, können Sie deren Kosten jeweils bis zu 800 Euro netto direkt von der Steuer absetzen.
Weitere Steuern sparen Sie, wenn Sie Ihr Homeoffice in einem eigenen Raum eingerichtet haben, um dort Corona bedingt an mindestens drei Tagen in der Woche zu arbeiten. Dann dürfen Sie alle Raumkosten voll absetzen. Waren Sie außerhalb des Lockdowns überwiegend zu Hause tätig, sind bis zu 1.250 Euro Abzug zusätzlich möglich.