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Steuererklärung 2021: Mit diesen Tipps sparen Sie in 2022 Steuern

Das Wichtigste in Kürze

Auch in 2022 steht für Millionen von Menschen in Deutschland die Steuererklärung für das letzte Jahr an. Für die meisten ist die jährliche Einkommensteuererklärung ein lästiges Muss. Doch der Aufwand lohnt sich meist, wenn man genau weiß, welche Kosten man geltend machen kann.

Wir verraten Ihnen, was Sie bei der Steuererklärung 2021 beachten sollten und welche gesetzlichen Änderungen es gibt und zeigen Ihnen Tipps, mit denen Sie Ihre Steuerlast mindern und somit bares Geld sparen können.

Inhaltsverzeichnis

1. Steuererklärung 2021: Diese Fristen gelten

Wie im letzten Jahr haben Sie auch für die Steuererklärung 2021 wegen Corona eine verlängerte Abgabefrist. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbstständig, haben Sie bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Lassen Sie Ihre Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen, können Sie dies bis zum 31. August 2023 tun. Aber auch diese Termine sollten Sie nicht verstreichen lassen. Können Sie die Frist nicht halten, beantragen Sie frühzeitig eine Fristverlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Verpassen Sie den Abgabetermin, müssen Sie mit einer Strafe in Form eines Verspätungszuschlags rechnen. Schon im ersten Monat, nachdem die Frist verstrichen ist, kann der Zuschlag 25 Euro beantragen. Für jeden weiteren Monat, der vergeht, kommen weitere 25 Euro hinzu. Es lohnt sich also, wenn Sie die Steuererklärung für 2021 pünktlich einreichen.

2. Pflichtveranlagung: In diesen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung machen

Viele Steuerzahler müssen eine Steuererklärung abgeben. Dazu zählen Gewerbetreibende und Selbstständige. Angestellte Arbeitnehmer zahlen auf Ihr Lohn oder Ihr Gehalt Einkommenssteuer, sodass viele keine Erklärung beim Fiskus einreichen müssen. In folgenden Fällen müssen Sie jedoch eine Steuererklärung erstellen:

Lohnersatzleistungen: Haben Sie in 2021 beispielsweise Arbeitslosengeld, Kranken- oder Kinderkrankengeld, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro ohne Abzüge erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.

Nebeneinkommen: Auch für Nebenjobs oder freiberufliche Tätigkeiten gilt die 410-Euro-Grenze. Hatten Sie in 2021 Nebeneinkünfte von über 410 Euro, müssen Sie diese versteuern.

Spezielle Steuerklassenkombinationen von Eheleuten: Sind Sie und Ihr Ehepartner in den Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor, dann besteht für Sie Pflicht zur Abgabe.

Lohnsteuerfreibetrag: Die Steuererklärung für 2021 müssen Sie auch dann abgeben, wenn bei Ihrer Lohnsteuer auf Antrag ein Freibetrag berücksichtigt wurde. Das gilt nicht, wenn Sie als Single weniger als 12.250 Euro oder zusammen mit Ihrem Ehepartner weniger als 23.250 Euro verdient haben.

Abfindung: Eine Pflichtveranlagung besteht auch dann, wenn sie in 2021 eine Abfindung erhalten haben.

Einkünfte über Grundfreibetrag: Haben Sie als Vermieter oder Rentner Einnahmen, die über dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie Ihre Steuern erklären. Für die Steuererklärung 2021 gilt der Grundfreibetrag von 9.744 Euro für Renten und Mieteinnahmen.

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Steuererklärung 2021

3. Freiwillige Steuererklärung in 2021: Wann sie sich für Sie lohnt

Viele Bürger reichen die Einkommensteuererklärung ein, denn die meisten erhalten Geld vom Fiskus zurück. Aber wann lohnt sich für Sie die freiwillige Abgabe? Hier haben wir die wichtigsten Fälle für Sie aufgelistet:

Werbungskosten über Pauschbetrag: Ihre Werbungskosten waren in 2021 höher als die festgelegte Pauschale von 1.000 Euro.

Längerer Arbeitsweg: Sie mussten im letzten Jahr mehr als 15 Kilometer zur Arbeit fahren.Denn wenn Sie die maximale Zahl an Arbeitstagen von 230 für den Fahrtweg ausschöpfen, die Sie pro Jahr angeben können, überschreiten Sie ab 15 km Entfernung zu Ihrem Arbeitsort den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Sonderausgaben oder Spenden: Sie haben in 2021 gespendet, Kirchensteuer gezahlt oder andere Sonderausgaben gehabt. Zu den Sonderausgaben zählen Vorsorgeaufwendungen, Schulgeld oder Betreuungskosten für Ihre Kinder, die Sie steuerlich absetzen können.

Ehepaare mit Zusammenveranlagung: Veranlagen Sie als Ehepaar zusammen und hatten Sie in 2021 eine ungünstige Kombination Ihrer Steuerklassen, können Sie mit einer Erstattung rechnen.

Alleinerziehende: Sie sind alleinerziehend und waren in 2021 in Steuerklasse II eingetragen, dann mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen durch den Entlastungsbetrag, Denn der wurde in den Corona-Jahren auf 4.008 Euro erhöht. Ab dem zweiten Kind kommen weitere 240 Euro je Kind oben drauf.

Abgeltungssteuer: Haben Sie zu viel Abgeltungssteuer auf Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge gezahlt, können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer über Ihre Steuererklärung zurückholen.

Berufseinsteiger: Sie haben in 2021 als Student Ihr Studium absolviert und waren deswegen nicht das ganze Jahr in einem Arbeitsverhältnis.

Studenten im Masterstudium: Ein Masterstudium bedeutet steuerlich ein Zweitstudium. Falls Sie ein Masterstudium absolvieren, können Sie diese damit verbundenen Aufwendungen als Ausbildungskosten absetzen.

Arbeitnehmersparzulagen: Wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, beantragen Sie diese über die Steuererklärung.

Außergewöhnliche Belastungen: Hatten Sie in 2021 höhere Ausgaben durch einen Unfall, Hochwasser, Krankheit, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Verlustvortrag: Möchten Sie einen Verlust aus dem vorangegangenen Steuerjahr vortragen, sollten Sie dafür die Steuererklärung für 2021 anfertigen.

4. Steuererklärung 2021: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Auch für das Veranlagungsjahr 2021 gab es einige gesetzliche Änderungen und Neuerungen. Aber welche Freibeträge und Pauschalen kommen in der Steuererklärung 2021 zum Tragen und welche Ausgaben können Sie in welcher Höhe für 2021 steuerlich absetzen, um Geld zu sparen?

Höherer Grundfreibetrag

In 2021 hat sich der Freibetrag für Singles auf 9.744 Euro erhöht. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 19.488 Euro. Liegt Ihre Einkommen darunter, zahlen Sie keine Steuern darauf.

Änderungen für Angestellte

Corona-Bonus: Bis zum 31. März 2022 hatten Arbeitnehmer die Möglichkeit, von Ihrem Arbeitgeber einen Bonus von bis zu 1.500 Euro zusätzlich zum Einkommen zu erhalten. Diesen müssen Sie nicht versteuern.

Umzugskostenpauschale: Für berufsbedingte Umzüge gelten seit 2021 höhere Pauschalen. Als Single können Sie Kosten für Umzugsspeditionen oder Makler bis 870 Euro von der Steuer absetzen. Sind Sie verheiratet, sind es sogar bis zu 1.740 Euro.

Homeoffice-Pauschale: Auch für 2021 gilt die Homeoffice-Pauschale, falls Sie die Bedingungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllen. Für jeden Tag Arbeit in Ihren vier Wänden können Sie fünf Euro absetzen. Die Pauschale ist wie im Vorjahr auf maximal 120 Tage und 600 Euro begrenzt. Wie die anderen Werbungskosten wird die Pauschale auf Ihren Werbungskosten-Pauschbetrag angerechnet. Fallen Ihre Werbungskosten geringer aus als 1.000 Euro, ziehen Sie also keinen Vorteil aus der Homeoffice-Pauschale.

Sofortabschreibung für Arbeitsmittel: Haben Sie sich in 2021 einen PC, ein Laptop oder andere Software gekauft und nutzen diese für die Arbeit, können Sie diese nun sofort vollständig abschreiben – und das unabhängig vom Kaufpreis. Bisher gab es die 800-Euro-Grenze. Lag der Anschaffungspreis darüber, musste das Gerät über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Entfernungspauschale: Müssen Sie einen längeren Weg zu Ihrer Arbeit zurücklegen, profitieren Sie ab 2021 von der erhöhten Pendlerpauschale. Ab Kilometer 21 steigt der Freibetrag von 30 Cent auf 35 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Mobilitätsprämie: Von dieser Prämie profitieren vor allem Geringverdiener, die normalerweise keine Steuern zahlen. Ist Ihr einfacher Arbeitsweg über 20 Kilometer, können Sie sich die Mobilitätsprämie direkt mithilfe Ihrer Steuererklärung auszahlen lassen.

Änderungen für Rentner

Altersbezüge versteuern: Haben Sie in 2021 Altersrente bezogen, müssen Sie grundsätzlich 81 Prozent Ihrer Bezüge versteuern. Jedoch gilt: Nur wenn der steuerpflichtige Anteil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag von 9.744 Euro übersteigt, sind Sie pflichtveranlagt und müssen eine Steuererklärung einreichen. Aufgrund der Rentenerhöhungen trifft das auf immer mehr Rentner zu. Immerhin erhalten Sie als Rentner eine Werbekostenpauschale von 102 Euro.

Hinzuverdienst: Mit der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner seit 2020 stark angehoben. In 2021 kletterte die Grenze nochmals nach oben. Haben Sie in 2021 als Rentner gearbeitet, durften Sie bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wurde.

Änderungen für Eltern

Freibetrag: Haben Sie Kinder, profitieren Sie im Steuerjahr 2021 von einem höheren Kinderfreibetrag. Dieser liegt nun bei 8.388 Euro. Zum Vergleich: In 2020 betrug er noch 7.812 Euro. Dieser Freibetrag besteht aus dem Kinderfreibetrag, der bei 2.730 Euro je Elternteil und bei 5.460 Euro für beide Elternteile liegt, und dem Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung in Höhe von 1.464 Euro je Elternteil und 2.928 Euro für beide Eltern.

Wichtig zu wissen: Neben dem Kindergeld wird der Kinderbonus von 150 Euro mit dem Freibetrag verrechnet, den Sie pro Kind in 2021 erhalten haben.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wie in 2020 können Sie, wenn Sie alleinerziehend sind, auch im Veranlagungsjahr 2021 mit einem hohen Entlastungsbetrag rechnen. Dieser liegt jetzt dauerhaft bei 4.008 Euro.

Änderungen bei Pflege und Behinderung

Pflege-Pauschbetrag: Haben Sie einen Angehörigen in 2021 gepflegt, können Sie den Aufwand dafür in Ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen. Für 2021 hat der Staat den Betrag von 924 Euro auf maximal 1.800 Euro für Pflegegrad 4 und 5 deutlich erhöht. Möglich ist die steuerliche Vergünstigung, wenn der pflegende Angehörige mindestens Pflegegrad 2 hat.

Behinderten-Pauschbetrag: Sind Sie behindert, haben Sie je nach Grad Ihrer Behinderung Anspruch auf einen deutlich höheren Behinderten-Pauschbetrag. Denn die Pauschbeträge dafür haben sich ab 2021 verdoppelt. Außerdem sind weniger Nachweise nötig. Bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent mit einer Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 liegt der Pauschbetrag jetzt bei 7.400 Euro.

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5. Weitere Tipps, um mit Ihrer Steuererklärung 2021 Ihre Steuerlast zu mindern

Werbungskosten ausreizen

Für alle Ausgaben, die Sie in Verbindung mit Ihrer Arbeit haben, sollten Sie Quittungen sammeln oder Nachweis führen. Leicht können die Kosten über das Jahr verteilt die Werbekosten-Pauschale von 1.000 Euro übertreffen. Mit diesen Tipps lassen sich noch mehr Aufwendungen für den Beruf steuerlich absetzen.

Dienstwagen: Nutzen Sie den Dienstwagen auch privat und sind Sie damit in 2021 weniger gefahren, können Sie als Arbeitnehmer mit der Einzelbewertung Ihre Steuerlast mindern. Möglich sind ein Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Regelung. Ein Prozent bedeutet, das pauschal ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises versteuert werden. Mit einem Elektrofahrzeug lässt sich die Steuer senken, denn hier bezieht sich die Ein-Prozent-Regelung nur auf den halben Fahrzeugpreis. Vielleicht bekommen Sie ja eins von Ihrem Chef gestellt. Wichtig ist, dass Sie die Bewertung bereits zu Jahresbeginn mit Ihrem Arbeitgeber festlegen.

Steuertipp: Nutzen Sie ein Dienstfahrrad, ist dieser geldwerte Vorteil für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Jobticket sind seit 2019 steuerfrei, wenn Sie diese zu Ihrem normalen Gehalt dazu bekommen.

Reisekosten: Wenn Sie auf Dienstreise waren und keine Erstattung von Ihrer Firma bekommen haben, dürfen Sie jeden gefahrenen Kilometer abrechnen. Dauerte Ihre Auswärtstätigkeit mehr als acht Stunden an, können Sie einen Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro geltend machen. Ab 24 Stunden Abwesenheit macht das dann immerhin 28 Euro. Für Berufskraftfahrer gibt es seit 2020 eine spezielle Kraftfahrerpauschale. Pro Arbeitstag können sie acht Euro von der Steuer absetzen, wenn Sie in der Schlafkabine ihres LKW übernachtet haben.

Arbeitszimmer: Steht Ihr Arbeitszimmer im Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit und hat Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz gestellt, können Sie das möglicherweise steuerlich geltend machen. Möglich sind hier 1.250 Euro Abzug von der Steuer. Für das Arbeitszimmer gelten jedoch strengere Regeln als für die Homeoffice-Pauschale.

Fachliteratur: Zu den Werbungskosten zählen auch Bücher und Zeitschriften, wenn Sie sich diese für die Arbeit gekauft haben.

Handwerkerleistungen und andere Dienstleistungen absetzen

Rechnungen, die Leistungen rund um Ihre Wohnungen betreffen, wirken sich steuermindernd aus. Angeben können Sie entsprechende Kosten als Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerrechnungen. Absetzen lassen sich beispielsweise Dienstleistungen in Ihrem Haushalt, die jährliche Inspektion des Schornsteinpflegers, Gartenarbeiten, die Hundebetreuung oder Wartungsarbeiten an Ihrer Wärmepumpe.

Wichtig ist, dass Sie einen Beleg und einen Nachweis für die Überweisung Ihrer Kosten haben. Steuerlich absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitsaufwendungen von maximal 6.000 Euro pro Jahr. Das heißt, Sie bekommen maximal 1.200 Euro zurück.

Auch als Mieter können Sie die Kosten geltend machen. Alle haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die auf Ihrer Nebenkostenabrechnung stehen, können Sie in Ihrer Steuererklärung 2021 angeben.

Kosten für Pflegeheim

Sind nahe Angehörige wie Ihre Eltern oder Geschwister im Pflegeheim, ist dies oft mit hohen Kosten verbunden. Die Pflegeheimkosten können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Ist die Person in einem abgeschlossenen Haushalt, können Sie die Kosten für Betreuungs- und Pflegeleistungen als Haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen.

Photovoltaikanlage von der Steuer befreien

Haben Sie als Immobilienbesitzer eine Photovoltaikanlage, mussten Sie Ihren Gewinn aus der Einspeisung des erzeugten Stroms bislang versteuern. Liegt die Leistung Ihrer PV-Anlage bei 10 Kilowatt oder weniger, haben Sie nun die Möglichkeit, auf die Versteuerung des Gewinns zu verzichten. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Liebhaberei stellen.

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Autor dieses Artikels: Maurice Rost

Maurice ist BCO bei Duratio und zudem auch als Autor für spezielle Fachthemen unserer monatlichen Finanznews tätig. Vor allem guter Kaffee, Ehrlichkeit gegenüber Verbrauchern und die Unterstützung sozialer Projekte liegen ihm sehr am Herzen.

Fazit zum Beitrag: „Die Coronapandemie, die anhaltende Inflation und die Explosion der Energiekosten belasten viele Haushalte stark. Durch höhere Freibeträge, Pauschalen und Steuererleichterungen für das Steuerjahr 2021 lassen sich die hohen Belastungen zum Teil abfedern. Umso wichtiger ist es, dass Sie in Ihrer Steuererklärung 2021 alle Kosten und Aufwendungen angeben und alle Pauschalen und Freibeträge voll ausschöpfen. Denn so können Sie Ihre Steuerlast senken und sich das Maximum an Geld vom Finanzamt zurückzuholen.”