Nachrechnen beim Immobilienkredit – Teil 2
Wie wir für Sie bereits in Teil 1 unseres Artikels „Nachrechnen beim Immobilienkredit“ berichtet haben, gibt es gerade im Bereich der Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken / Kreditinstituten hitzige Diskussionen über Veränderungen. Denn hierbei unterlaufen viele Fehler zum Nachteil der Kreditnehmer. Über die Grundlagen dieser Thematik, zum Beispiel „Was ist sind Vorfälligkeitsentschädigungen“ oder „Wie werden diese berechnet“ haben wir bereits erklärt. Nun erörtern wir das Ergebnis und die rechtliche Seite, der von den Verbraucherzentralen recherchierten Fakten.
Vorfälligkeitsentschädigung der Bank für Kreditnehmer
Zweiter Teil der sechs wichtigsten Fragen und Schwerpunkte zu dieser Thematik:
4. Wie ist das Ergebnis aus der Berechnung?
Die durchschnittliche Vorfälligkeitsentschädigung stieg seit 2007 jährlich an. Sie betrug in den ersten beiden Jahren des Untersuchungszeitraums vier Prozent des abgelösten Restkapitals, stieg zwischen 2009 / 2010 auf sieben Prozent hoch und erreichte 2012 / 2013 letztendlich 10,8 Prozent. Das heißt: 2007 zahlte ein Kreditnehmer für ein vorzeitig zurückgezahltes Restdarlehen in Höhe von 100000 Euro eine Entschädigung von durchschnittlich 4000 Euro. Im Jahr 2013 wurde dagegen fast das Dreifache, nämlich 10800 Euro, für den Kredit fällig. Folgerichtig stieg auch der Anteil der Entschädigungsforderungen, die 10000 Euro überstiegen, sprunghaft an: von 18,9 % zwischen 2007 / 2008 auf erhebliche 48,6 % bis 2013.
5. Geht es bei der Vorfälligkeitsentschädigungen mit rechten Dingen zu?
In vielen Fällen wohl durchaus nicht, wie die Verbraucherzentralen anhand besonders krasser Beispiele verdeutlichen: So verlangte ein Kreditinstitut für ein Restkapital von 62228 Euro eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 36 % – präzise ausgedrückt sind das satte 22652 Euro!
Laut der Verbraucherzentrale Bremen hätten es nur 7409 Euro sein dürfen. In einem anderen Fall mit 337736 Euro Restkapital lag die Differenz zwischen den verlangten 32795 Euro Entschädigung und der von den Verbraucherschützern errechneten Summe bei 22733 Euro.
Dieses Beispiel zeigt bereits die erdrückende Ungerechtigkeit und Profitmacherei einiger schwarzen Schafe, jedoch gibt es durchaus auch Banken, die sehr gut abschneiden – was an dieser Stelle natürlich berücksichtigt werden muss.
6. Wie kommen dabei solche Unterschiede zustande?
In mehr als 50 % der Abweichungen wurden die Sondertilgungsrechte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Ebenso wenig kalkulierten die Banken den geringeren Verwaltungsaufwand ein. Zudem wurden die Entschädigungen oftmals auf den Tag genau berechnet. Bei einem Drittel fehlte sogar eine Datumsangabe. Oftmals war diese Datumsangabe sogar noch falsch.
Fazit: Ein Vergleich für den passenden Kredit oder Ihre individuellen Finanzierungswünsche lohnt sich in diesem Fall immer im Vorfeld, um zukunftssicher die richtige Entscheidung zu treffen. Wir können Ihnen zwar noch nicht genau sagen „wann“ und vor allem „wie“ die neuen Gesetzesgrundlagen aussehen werden, jedoch können wir Ihnen bereits heute helfen den richtigen Kredit zu wählen und Sie mit unseren wissenswerten Beiträgen auf dem Laufenden halten. Denn unser Anspruch ist Ihre uneingeschränkte Sicherheit und individuelle Planungsfreiheit im Kreditbereich.
Quelle: MZ (12/13 Juli 2014, S. 26) und Ergebnisse der Verbraucherzentrale Bremen