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Änderungen in 2022: Was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Neues Jahr, viele Veränderungen. Was ändert sich alles für Verbraucher in 2022? Ob steuerliche Anpassungen, Änderungen für Familien und Autofahrer, Neuerungen in der Pflege, im Gesundheitswesen oder in Sachen Umwelt und Energie – 2022 bringt zahlreiche neue Gesetze und Regelungen mit sich. Einige Änderungen hat die neue Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, andere wurden bereits unter der alten Regierung beschlossen.

Welche Änderungen in 2022 auf Sie zukommen und wie sie sich auf Ihre Finanzen auswirken, erfahren sie in unserem Beitrag.

Änderungen in 2022: 4würfel zeigen das Jahr 2022 an, Zeigefinger kippt den letzten Würfel gerade von der 1 auf die 2

 

Änderungen in 2022 bei den Finanzen

Höheres Porto

Briefe und Postkarten sind seit dem 01.01.2022 für Verbraucher teurer. Im Oktober hat die Post angekündigt, ihre Preise zu erhöhen. Die Bundesnetzagentur hat einer Erhöhung zugestimmt. Ein Standardbrief kostet nun 85 Cent statt bisher 80 Cent.

Wenn Sie eine Postkarte versenden, kostet das anstatt 60 Cent nun 70 Cent. Die bisherigen Briefmarken können Sie noch verwenden, müssen Sie aber aufstocken. Die neuen Preise sind bis Ende 2024 gültig.

Betriebliche Altersvorsorge

Gute Nachricht für alle, die eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung haben: Ab diesem Jahr muss Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent leisten. Das gilt nun auch, wenn Sie einen Vertrag VOR 2019 geschlossen haben. 

Lebensversicherungen

Der Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt weiter: Versicherungen dürfen ab 2022 ihren Kunden nur noch eine Verzinsung von 0,25 Prozent auf neue Versicherungspolicen versprechen. Bisher lag der Zins bei 0,9 Prozent. Damit werden Lebensversicherungen noch unattraktiver.

Nachhaltige Geldanlagen

Immer mehr Menschen möchten ihr Vermögen in nachhaltige Geldanlagen investieren. Ab August dieses Jahres müssen Finanzberater in Beratungsgesprächen ihre Anleger zum Thema Nachhaltigkeit befragen und beraten.

Änderungen bei der Sachpfändung

Seit 01. Januar 2022 werden Schuldner besser geschützt: Im Fall einer Sachpfändung wird nicht nur der Bedarf der Schuldner und ihrer Familienmitglieder berücksichtigt, sondern auch der von anderen Personen, die im Haushalt leben. Außerdem wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände ausgeweitet. Sie umfasst Gegenstände, die zum normalen Leben und Arbeiten gebraucht werden. Haustiere können nun generell nicht mehr gepfändet werden.

Neuerungen in 2022 für Einkommen und Steuern

Höherer Steuerfreibetrag

Auch in Sachen Steuern erwarten Sie zahlreiche Änderungen in 2022. Bei der Einkommenssteuer steigt in diesem Jahr der Grundfreibetrag. Das ist das Einkommen, von dem keine Einkommenssteuer abgezogen wird.

  • Alleinstehende: Hier liegt der Freibetrag jetzt bei 9.984 Euro (bisher: 9.744 Euro).
  • Verheiratete: Der Freibetrag beträgt nun 19.968 Euro (bisher: 19.488).

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Auf Beträge oberhalb dieser Grenze müssen Sie keine Beiträge zahlen.

Für die Rentenversicherung gibt es neue Bemessungsgrenzen für Osten und Westen.

  • Osten: Hier ist die Grenze auf 6.750 Euro pro Monat gestiegen (bisher: 6.700 Euro).
  • Westen: Die Grenze ist auf 7.050 Euro im Monat gesunken (bisher: 7.100 Euro).

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Bemessungsgrenze nicht geändert. Sie liegt nach wie vor bei 58.050 Euro.

Höhere Freigrenzen für Extras vom Arbeitgeber

Für kleine Extras von Ihrem Arbeitgeber, wie Gutscheine, Jobtickets und Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder zur Kinderbetreuung, hat sich die Freigrenze erhöht, auf die Sie keine Steuern entrichten müssen. Waren es 2021 noch 44 Euro pro Monat, so sind es seit 2022 monatlich satte 50 Euro.

Corona-Bonus

Bis zum 31. März können Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Chef einen Corona-Bonus bis zu einer Höhe von 1.500 Euro erhalten. Dieser ist steuerfrei. Er sollte zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und ist dafür gedacht, Belastungen durch die Corona-Pandemie einzudämmen.

Steigender Mindestlohn

Seit Januar liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro pro Stunde (bisher: 9,60 Euro). Er soll im Juli auf 10,45 Euro steigen. Die Koalition plant, den Mindestlohn noch bis auf 12,00 Euro anzuheben. Wann genau das sein wird, ist noch unklar.

Höhere Mindestvergütung für Auszubildende

Für Menschen, die in diesem Jahr ihre Ausbildung beginnen, wir eine Mindestvergütung von monatlich 585 Euro festgelegt. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung um 18 Prozent und im dritten Jahr nochmals um 35 Prozent.

Anpassung der Renten

Sofern Sie Rente beziehen, bekommen Sie voraussichtlich ab 01. Juli 2022 mehr Geld.

  • Osten: Hier sollen die Renten um 5,3 Prozent steigen.
  • Westen: Die Renten werden hier um 4,6 Prozent erhöht.

Apropos: Rentner, die ihr vorgeschriebenes Rentenalter noch nicht erreicht haben, können weiterhin hinzuverdienen. Die befristete Regelung wird aufgrund der Corona-Pandemie in 2022 fortgeführt. Die Grenze für Ihr Extra-Einkommen liegt wie in 2021 bei 46.060 Euro.

Änderungen in 2022 - Vertragsrecht: Zeigefinger einer Frauenhand zeigt an, wo auf dem Vertrag unterschrieben werden soll, Männerhand mit Stift setzt zum Unterschreiben an.

Anpassungen in 2022 im Vertragsrecht

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher mussten Sie Laufzeitverträge meist drei Monate vor Laufzeitende kündigen. Taten Sie das nicht, verlängerte sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Das ändert sich demnächst. Bei Verträgen, die ab 01. März 2022 geschlossen werden, muss die Kündigungsfrist einen Monat betragen.

Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist kündigen, macht das auch nichts. Denn den Vertrag können Sie auch danach mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Online-Verträge

Ab 01. Juli soll es außerdem für Sie einfacher werden, einen Vertrag zu kündigen, den Sie online abgeschlossen haben. Dafür muss ab diesem Zeitpunkt auf der betreffenden Website ein Button zum Kündigen vorhanden sein.

Haustürgeschäfte

Ab Ende Mai tritt eine Änderung für oft unerwünschte Geschäfte an der Wohnungstür in Kraft: Wenn Sie von einem Vertreter überrascht werden und einen Vertrag unterzeichnen, darf der Vertreter Ihnen den Geldbetrag nicht mehr sofort in bar abfordern. Das gilt für Beträge ab 50 Euro. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag in Ruhe zu prüfen und zu widerrufen, ohne Ihrem Geld hinterherlaufen zu müssen.

Änderungen in 2022 für Gesundheit und Pflege

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bereits seit Oktober 2021 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ihrem Arzt digital direkt zu Ihrer Krankenkasse. Ab dem 01. Juli dieses Jahres soll sie dann auch auf elektronischem Weg von Ihrer Krankenkasse direkt zu Ihrem Arbeitgeber gehen. Sie müssen den Krankenschein dann nicht mehr selbst Ihrem Arbeitgeber zusenden.

E-Rezept

Gesetzlich Versicherte bekommen seit dem 01. Januar von ihrem Arzt nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente. So sieht es zumindest die neue Regelung vor. Damit Sie das E-Rezept in Ihrer Apotheke einlösen können, benötigen Sie die E-Rezept App, Ihre elektronische Gesundheitskarte und eine PIN von Ihrer Krankenkasse. Den Rezeptcode zeigen Sie dann in der Apotheke vor. Alternativ können Sie sich den Rezeptcode auch in der Arztpraxis ausdrucken lassen.

Pflegeversicherung

Seit Anfang 2022 gelten höhere Beiträge für die Pflegeversicherung. Privat Versicherte zahlen in diesem Jahr einen Corona-Zuschlag. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte.

Für gesetzlich Versicherte gibt es gleichfalls leichte Anpassungen. Versicherte ohne Kinder zahlen ab einem Alter von 23 Jahren einen Zuschlag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,35 Prozent (bisher: 0,25 Prozent). Ihr Beitragssatz liegt damit bei 3,40 Prozent. Für gesetzlich Versicherte mit Kindern liegt der Satz weiterhin bei 3,05 Prozent.

Pflegebeitrag

Ab diesem Jahr werden Pflegebedürftige entlastet. Viele erhalten einen höheren Zuschuss, wobei die Höhe von der Art der Leistung und dem Pflegegrad abhängt. Wenn ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz kommt, erhöht sich der Zuschuss für Pflegesachleistungen, wie beispielsweise Körperpflege oder Ernährung. Ab Pflegegrad 2 gibt es fünf Prozent mehr.

Auch für Pflegebedürftige, die vollstationäre Pflege beziehen, also im Pflegeheim leben, gibt es Änderungen in 2022: Sie müssen weniger Eigenanteil zahlen. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt davon ab, wie lange die vollstationäre Pflege beansprucht wurde. Außerdem wurde die Leistung für die Kurzzeitpflege zum 01. Januar angehoben.

Änderungen in 2022 für Umwelt, Energie und Wohnen

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Ende der Plastiktüte

Die Einweg-Plastiktüte darf seit 01. Januar nicht mehr verkauft werden. Weiterhin erlaubt sind die dünnen Hemdchenbeutel für Gemüse und Obst, die dem hygienischen Transport von Lebensmitteln dienen.

Pfandpflicht für alle Einwegflaschen und Getränkedosen

Ab diesem Jahr ändert sich die Pfandpflicht: Sie gilt nun auch für alle Einwegflaschen aus Kunststoff und für Getränkedosen mit Säften, Smoothies oder Mixgetränken mit und ohne Alkohol. Bisher mussten Sie nur Pfand auf Kunststoffflaschen mit Getränken zahlen, die Kohlensäure enthielten.

Kein Pfand müssen Sie zahlen für Einweg-Kunststoffflaschen mit Milch oder Milchgetränken. Hierfür kommt die Pfandpflicht voraussichtlich ab 2024.

Elektroaltgeräte zum Supermarkt

Ab 01. Juli 2022 können Sie kleine Altgeräte wie Taschenrechner, Rasierer oder Handys mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimeter in Supermärkten oder Discountern abgeben. Größere Geräte wie Fernseher, Toaster oder Mikrowelle, können Sie dort dagegen nur abgeben, wenn Sie ein entsprechendes Gerät kaufen.

Kürzere Kündigungsfristen bei Energielieferverträgen

Für Energielieferverträge gelten bald kürzere Kündigungsfristen. Verträge, die Sie ab dem 01. März schließen, dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Bisher mussten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Wen Sie die neue einmonatige Kündigungsfrist verpassen, können Sie auch später mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Vertrag endet dann nur einen Monat später.

Steigende Heizkosten

Die Verteuerung des CO2-Preises wirkt sich auch auf die Kosten für Heizöl und Erdgas aus. Seit 01. Januar zahlen Sie dadurch für einen Liter Heizöl 1,5 Cent mehr. Eine Kilowattstunde Erdgas kostet nun 0,1 Cent mehr als in 2021.  Die jährliche Anhebung des CO2-Preises soll die klimaschädigenden Auswirkungen, die durch den Ausstoß entstehen, reduzieren und zu klimafreundlicheren Alternativen anregen.

Digitale Ablesung des Heizkostenzählers

Dank digitaler Messgeräte müssen Sie bald zum Ablesen Ihres Heizkostenzählers nicht mehr zu Hause sein. Ab diesem Jahr dürfen nur noch Zähler installiert werden, die digital ablesbar sind. Vorhandene Messgeräte müssen bis 2026 umgerüstet oder durch digitale Messeinrichtungen ersetzt werden.

Autofahren in 2022 - Hand am Lenkrad

Neues in 2022 für Autofahrer und Bahnreisende

Umtauschpflicht für Führerscheine

Einige wichtige Änderungen in 2022 betreffen Sie als Autofahrer. In diesem Jahr startet die Umtauschpflicht für Führerscheine. Führerscheine sind nach einer EU-Verordnung nur noch 15 Jahre gültig und müssen gegen fälschungssichere Alternativen umgetauscht werden. Das gilt sowohl für die alten Papierführerscheine als auch für die neueren Plastikkärtchen. Der Umtausch läuft gestaffelt ab: Bis 19. Januar müssen zunächst alle Inhaber ihren Führerschein umtauschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind.

Höhere Kraftstoffpreise

Die höhere CO2-Abgabe wirkt sich auch auf die Benzin- und Dieselpreise aus. Der CO2-Preis steigt in diesem Jahr von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne. Für den Liter Benzin müssen Sie durch die CO2-Abgabe nun insgesamt 8,5 Cent (vorher: 7 Cent) und für einen Liter Diesel sogar 9,5 Cent (vorher: 8 Cent) mehr zahlen.

Um die Mehrbelastung auszugleichen, hat sich die Pendlerpauschale für Arbeitswege ab dem 01. Januar 2021 erhöht: In Ihrer Steuererklärung 2021 können Sie für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag nun 35 Cent pro Kilometer angeben.

Kein Ticketkauf beim Schaffner bei Bahnfahrten

Wenn Sie die Bahn nutzen, können Sie seit Anfang des Jahres keine Tickets mehr beim Zugpersonal kaufen. Bisher konnten Sie gegen einen Aufpreis Tickets auch auf diesem Weg erwerben. Diese neue Regelung gilt nicht für Schwerbehinderte.

Werden Sie nun ohne Fahrkarte ertappt, wird das teuer. Sie müssen nun laut Gesetz den doppelten Fahrpreis zahlen, mindestens aber 60 Euro.