Neue Gebührenabzocke bei Volksbanken Raiffeisenbanken
Nicht nur Sparkassen, sondern auch die Volksbanken Raiffeisenbanken erheben zunehmend hohe Entgelte als Gebühren, wenn ihre Kunden an einem Geldautomaten der Institutsgruppe Geld abheben. Anders als die Sparkassen-Finanzgruppe wirbt der Verband der Genossenschaftsbanken jedoch nicht mit generell kostenlosen Geldabheben an allen Automaten der Gruppe, sondern erwähnt ausdrücklich, dass bei der bundesweiten Bargeldversorgung Einschränkungen bestehen können. Weitgehend neu ist hingegen, dass eine zunehmende Anzahl an Volks- und Raiffeisenbanken selbst für die Bargeldbeschaffung an ihren eigenen Automaten zusätzliche Entgelte erhebt.
Bargeldversorgung durch die Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken
Die mit Abstand meisten Genossenschaftsbanken sind Mitglieder im Bankcard-Servicenetz. Sie berechnen einander ein geringes Entgelt für die Geldabhebung durch Kontokunden einer anderen Mitgliedsbank. Üblicherweise trägt die Kontobank diese Kosten, ohne sie an den jeweiligen Kontoinhaber weiterzugeben. Die Begrenzung unentgeltlicher Abhebungen an den Automaten einer anderen dem Bankcard-Servicenetz angehörenden Genossenschaftsbank ist verbreitet. So berechnen die genossenschaftlichen PSD-Banken ihren Kontokunden bereits seit langem die Fremdbankkosten je nach Region bereits seit langem ab der fünften oder ab der sechsten Verfügung. Die Sparda-Banken nehmen nur als Auszahlungsstellen am Bankcard-Servicenetz teil, ihre eigenen Kunden können lediglich bei den vergleichsweise wenigen Automaten der Cashpool-Banken und nicht bei weiteren Genossenschaftsbanken kostenlos Bargeld abheben. So gut wie alle betroffenen Kunden haben sich mit der Beschränkung der Anzahl kostenloser Geldabhebungen bei einer anderen als der einheimischen Genossenschaftsbank abgefunden.
Entgelte für Abhebungen am Automaten der eigenen Genossenschaftsbank
Entgelte für Abhebungen an Geldautomaten der eigenen Bank erscheinen vielen Kunden als Abzocke, sofern keine ausreichende Anzahl kostenfreier Vorgänge möglich ist. Völlig neu ist die Gebührenerhebung für die Nutzung eigener Auszahlungsautomaten nicht: Als die Volksbank Münster in den 2000er Jahren ein Online-Konto ohne Kontoführungsgebühren einführte, beschränkte sie die Anzahl der unentgeltlichen Barverfügungen, zu denen Auszahlungen ebenso wie Einzahlungen gehören, auf fünf Vorgänge je Monat. Proteste gegen diese Einschränkung waren kaum zu vernehmen, da sich die meisten Volksbankkunden über die Kostenfreiheit ihres Girokontos freuten und fünf freie Barverfügungen im Kalendermonat als ausreichend ansahen. Seit der Wiedereinführung der Kontoführungsgebühren für das Online-Konto hob die Münsteraner Volksbank die Begrenzung der kostenlosen Barabhebungen am Geldautomaten auf und führte zugleich für die Bargeldversorgung am Schalter ein Entgelt ab der ersten Abhebung ein.
Andere Volks- und Raiffeisenbanken haben hingegen die Berechnung zusätzlicher Entgelte für Barabhebungen am Geldautomaten neu eingeführt. Dabei unterscheiden sich die Bedingungen je nach Kontomodell, sodass bei den wenigsten Genossenschaftsbanken alle Kunden durch die neue Bankgebühr belastet werden.
Etwa 150 Volks- und Raiffeisenbanken berechnen bei einem Teil ihrer Kontomodelle ein Entgelt, wenn die Kunden Bargeld an einem Automaten anfordern. Etwa 100 Genossenschaftsbanken verlangen eine Bezahlung bereits ab der ersten Bargeldversorgung. Die anderen 50 Volks- und Raiffeisenbanken erlauben zumeist zwischen zwei und sechs Bargeldbeschaffungen, ohne dass Sonderentgelte anfallen. Viele von ihnen unterscheiden zwischen der Geldabhebung am Automaten und einer solchen am Bankschalter.
Wie können die Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken den Entgelten für die Bargeldbeschaffung entgehen?
Es existieren unterschiedliche Möglichkeiten, einem Bankentgelt für die Bargeldbeschaffung zu entgehen:
- Geld im Supermarkt abheben. Immer mehr Supermärkte bieten an der Kasse die Mitnahme von Bargeld an, wenn der Warenwert mindestens 20,00 Euro beträgt. In den meisten Fällen ist als Höchstbetrag entweder das Aufrunden auf einen Gesamtbetrag von 200,00 Euro oder die Mitnahme von 200,00 Euro zusätzlich zum Einkaufswert möglich. Der Kostenvorteil geht jedoch verloren, wenn die Genossenschaftsbank auch für Lastschriften eine Postengebühr berechnet, die so hoch oder gar höher als das Entgelt für die Bargeldbeschaffung ausfällt.
- Zahlungen mit Kreditkarte, die einmal monatlich abgerechnet wird. Auf diese Weise verringern Volksbankkunden ihren Bargeldbedarf. Die Zahlung mit der Bankcard wirkt sich nur vorteilhaft aus, wenn generell oder für Lastschriften keine Postenentgelte anfallen.
- Nutzung eines Sparkontos. Die Berechnung von Entgelten für das Sparkonto gilt bislang als kaum durchsetzbar. Die Überweisung des benötigten Bargeldes auf ein Sparcard-Konto und das spätere Abholen am Geldautomaten von diesem verringert somit die Anzahl der Bargeldverfügungen. Kostenfreie Bargeldabhebungen sind mit einer Sparcard nur bei der eigenen Genossenschaftsbank, nicht aber innerhalb des Bankcard-Servicenetzes möglich.
- Mitgliedschaft in der Genossenschaftsbank. Die meisten Volks- und Raiffeisenbanken bieten ihren Mitgliedern Vorteile. Zu diesen gehören oftmals verringerte Kontoführungsentgelte sowie eine höhere Anzahl an unentgeltlichen Bargeldverfügungen. Zudem ist der Dividendenertrag bei den meisten Genossenschaftsbanken deutlich höher als die gegenwärtigen Sparzinsen.
- Kontowechsel oder Zweitkonto bei einer Direktbank. Dieses ist zumeist kostenfrei. Auch für Bargeldabhebungen berechnen die Direktbanken ihren Kontokunden grundsätzlich kein Geld. Beliebig viele Abhebungen von Kleinstbeträgen dulden sie jedoch nicht. Ein derartiges Verhalten hat bereits zu Kontokündigungen geführt. Zum Teil setzen die Direktbanken für die Kostenübernahme einen Mindestbetrag je Abbuchung voraus.
- Wechsel zu einem günstigeren Kontoführungsmodell. Die meisten Genossenschaftsbanken bieten ein Kontomodell an, bei dem sämtliche Vorgänge durch einen erhöhten Grundpreis abgedeckt werden. Vor dem Wechsel des Kontomodells ist jedoch zu prüfen, ob sich die monatliche Gesamtkosten für die Kontoführung auf diese Weise verringern lassen. Bei wenigen Buchungsvorgängen je Monat ist es oftmals günstiger, das bisherige Kontomodell beizubehalten und das Zusatzentgelt für die Bargeldversorgung in Kauf zu nehmen.
Ist die Entgelterhebung für die Bargeldbeschaffung in jedem Fall als Abzocke zu bewerten
Kunden ärgern sich ebenso wie die Presse darüber, dass sie ein Entgelt entrichten müssen, wenn sie an einem Automaten einer Genossenschaftsbank ihr eigenes Geld abheben. Der Begriff der Abzocke ist gerechtfertigt, wenn bereits die erste Barabhebung mit einem Entgelt belastet wird. Auch eine Anzahl von lediglich zwei bis drei kostenlosen Bargeldverfügungen je Monat erscheint als gering und somit als äußerst nachteilig für den Kunden.
Wenn Volks- und Raiffeisenbanken erst ab der sechsten Geldabhebung im Monat ein Entgelt berechnen, ist diese Vorgehensweise hingegen nachvollziehbar und stellt keine unangemessene Benachteiligung der Kontoinhaber dar. Viele Haushalte haben sich angewöhnt, einmal je Woche und immer am selben Wochentag das für die folgenden sieben Tage benötigte Bargeld abzuheben. Die einzelnen Wochentage kommen meistens viermal, mitunter fünfmal im Kalendermonat vor. Somit sind fünf unentgeltliche Abhebungen sowie die Berechnung eines angemessenen Entgelts ab der sechsten Bargeldverfügung im Monat vertretbar. Diese Sichtweise bestätigt sich auch dadurch, dass einige Genossenschaftsbanken schon seit langer Zeit zumindest im günstigsten Kontomodell fünf kostenlose Barabhebungen zulassen, ohne dass Kunden, Journalisten oder Verbraucherschützer dagegen protestiert haben.
Tatsächlich unterhalten die Volksbanken Raiffeisenbanken neben den Sparkassen die meisten Geldautomaten und Filialen. Selbst in Dörfern, in denen der letzte Lebensmittelladen bereits vor langem geschlossen hat, ist oftmals noch ein Geldausgabeautomat der örtlichen Genossenschaftsbank zu finden. Dieses dichte Netz an Bargeldautomaten verursacht Kosten.