Was tun, wenn die Bank Ihren Kreditvertrag kündigt?
Verschiedene unvorhergesehene Situationen wie ein kaputtes Auto oder ein plötzlicher Schaden am Haus, aber auch ein kurzfristiger finanzieller Engpass, da der Arbeitgeber säumig mit der Zahlung ist, können dazu führen, dass Sie plötzlich einen Kredit benötigen. Die Banken, vor allem die Direktbanken, locken mit sagenhaft niedrigen Zinsen, gerade jetzt, da der Leitzins der Europäischen Zentralbank sein historisches Rekordtief erreicht hat. Ein Kreditantrag ist schnell gestellt; verschiedene Unterlagen zur Prüfung Ihrer Bonität müssen eingereicht werden. Der Antrag und die Unterlagen werden geprüft, eine Schufa-Auskunft wird eingeholt, beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Kredit ausgezahlt. Nun kann es passieren, dass Ihre Bank Ihren Kreditvertrag kündigt – die Bank hat dafür verschiedene Gründe. In verschiedenen Fällen ist die Bank berechtigt, den Kreditvertrag zu kündigen, doch nicht immer ist eine Kündigung tatsächlich rechtmäßig. Sie sollten daher, wenn Sie eine Kündigung von Ihrer Bank bekommen haben, den Vorgang genau prüfen und den Rat eines Experten einholen.
Was Sie zur Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank wissen sollten
Sind Sie mit zwei Ratenzahlungen für Ihren Kredit in Verzug geraten, ist die Bank berechtigt, Ihren Kreditvertrag zu kündigen. Das ist allerdings nur dann rechtmäßig, wenn die Bank Ihnen vorher eine schriftliche Mahnung geschickt hat. Es muss aber gar nicht zu einer Kündigung kommen. Können Sie die Raten nicht zahlen, sollten Sie die Bank rechtzeitig informieren, die Raten können dann gestundet werden. Eine Kündigung Ihres Kreditvertrages durch die Bank ist auch dann möglich, wenn die Bank feststellt, dass Sie in Ihrem Kreditvertrag falsche Angaben über Ihre Vermögensverhältnisse gemacht haben. Schlimmstenfalls kann die Bank sogar fristlos kündigen, auch ohne eine Erklärung. Der Grund für die Kündigung des Kreditvertrags durch die Bank ist in den meisten Fällen grobes Fehlverhalten des Kunden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 498, sind die Kündigungsrechte der Banken festgelegt. Die Bank ist zur Kündigung des Kreditvertrages berechtigt, wenn der Kreditnehmer zwei Raten und zehn Prozent der Kreditsumme nicht beglichen hat. Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten kann die Bank bereits bei einem Rückstand von fünf Prozent der Kreditsumme kündigen. Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss der Kündigung eine rechtskräftige Mahnung vorausgehen, in der dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung der offenen Raten gesetzt wird. In der Mahnung muss die Bank dem Kunden ein Gespräch anbieten, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mit diesem Gespräch ist es oft möglich, eine Kündigung zu vermeiden.
Nicht immer ist die Bank wirklich im Recht
Die Bank ist mit der Kündigung des Kreditvertrages nicht immer im Recht. Hat die Bank zwar eine Mahnung geschickt, doch ist die Forderung zu hoch und innerhalb der gesetzten Frist nicht zu begleichen, müssen Sie als Kunde die Kündigung nicht einfach hinnehmen. Bei einem Dispokredit sieht das anders aus, er kann von der Bank innerhalb von 30 Tagen ohne vorherige Mahnung gekündigt werden. Die Bank ist dazu berechtigt, wenn sie der Meinung ist, dass Ihre monatlichen Einnahmen zu gering sind, um den Kreditrahmen zu begleichen. Der Dispokredit kann sogar fristlos gekündigt werden!
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Eine Kündigung des Kreditvertrags können Sie vorbeugen
Stellen Sie fest, dass Sie die Raten nicht pünktlich begleichen können, sollten Sie Ihre Bank informieren. Haben Sie das noch nicht getan und hat Ihnen die Bank eine freundliche Aufforderung zur Begleichung der Raten geschickt, wird es Zeit, dass Sie reagieren und mit Ihrem Berater sprechen – die Bank kann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Sie sollten möglichst frühzeitig das Gespräch suchen, wenn Sie durch eine unvorhergesehene Situation wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung in eine finanzielle Schieflage geraten. Die Kreditraten können an Ihre Situation angepasst werden, das ist vorübergehend, aber auch dauerhaft möglich.
Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater und werden nachfolgend die Konditionen für Ihren Kredit angepasst, können Sie einen negativen Eintrag bei der Schufa verhindern, der Ihre Kreditwürdigkeit weiterhin verschlechtert. Ist eine Einigung mit der Bank nicht möglich, sollten Sie sich Rat bei einem Experten holen. Ist die Kündigung dennoch unvermeidbar, kann Ihnen eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung helfen, sie ist kostenlos. Besonders kompliziert kann es bei einem Immobilienkredit werden, da die Zwangsversteigerung droht, wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können. Sie sollten sich rechtzeitig bei einem Anwalt beraten lassen. Damit Sie Ihre Immobilie behalten können, sollten Sie es mit einem Kreditantrag bei einer anderen Bank versuchen.