Wie ein Mitantragsteller für bessere Konditionen beim Kredit sorgt
Das Wichtigste in Kürze
Möchten Sie sich eine Waschmaschine oder ein Auto auf Kredit zulegen oder Ihre Urlaubsreise finanzieren, schätzt die Bank oftmals sehr einen zweiten Kreditnehmer. Denn der sogenannte Mitantragsteller erhöht für den Kreditgeber die Sicherheit, dass der Kreditnehmer die Schulden aus dem Kreditvertrag zurückzahlt. Meist sorgt er auch für günstigere Zinsen.
Gleichzeitig hat der Mitantragsteller – ebenso wie der Darlehensnehmer – gewisse Rechte und Pflichten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Mitantragsteller ist, worin der Unterschied zu einem Bürgen besteht und welche Verpflichtungen er hat. Außerdem erklären wir Ihnen die Bedeutung des zweiten Kreditnehmers und welche Voraussetzungen für ihn gelten. Wer weiß, wie Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden bewerten, kann sich leichter entscheiden, ob die Kreditaufnahme mit einem Partner eine Option ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Mitantragsteller?
Ein Mitantragsteller ist ein zweiter Kreditnehmer. Oftmals wird er auch als Mitschuldner bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Person, die neben einer anderen Person für bestimmte Schulden rechtlich verbindlich haftet. Ein zweiter Kreditnehmer spielt meist eine Rolle bei der Vergabe von Krediten. Schließen Sie einen Kredit allein ab, haften Sie auch allein für die noch ausstehende Rückzahlung.
Schließen Sie den Vertrag mit einem Partner, haftet dieser als Mitantragsteller genauso wie Sie für die Rückzahlung des Darlehens. Denn der zweite Kreditnehmer steht ebenso wie der erste Kreditnehmer als Vertragspartner im Darlehensvertrag. Er hat damit die gleichen Verpflichtungen. Man spricht auch von einer gesamtschuldnerischen Haftung oder dem Gesamtschuldner, der im § 421 BGB geregelt ist.
2. Was ist der Unterschied zwischen einem Mitantragsteller und einem Bürgen?
Ein Mitantragsteller steht neben dem Kreditnehmer als gleichwertiger Vertragspartner im Kreditvertrag. Ein Bürge ist dagegen ein dritter Vertragspartner. Zwischen den drei Parteien besteht ein Bürgschaftsvertrag. Darin verpflichtet sich der Bürge, die Schulden des Kreditnehmers zu übernehmen, falls dieser die Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Gesetzlich geregelt ist die Bürgschaft ab § 765 BGB. In der Praxis spielt der Mitantragsteller häufiger eine Rolle als der Bürge.
3. Welche Rechte und Pflichten hat ein Mitantragsteller?
Wer einen Kredit mit dem Partner aufnimmt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Bei der Finanzierung hat der Mitschuldner genau die gleichen Rechte und Pflichten wie der erste Kreditnehmer.
So muss der zweite Kreditgeber mit dem Antrag eine Selbstauskunft geben. Das sind persönlichen Daten und Angaben über sein Einkommen und seine Ausgaben. Mit seiner Zustimmung zur Schufa-Klausel willigt er ein, dass die Bank die Daten zu seiner Person und dem Kredit an die Schufa übertragen darf.
Der zweite Kreditnehmer hat genauso wie der erste Kreditnehmer dafür zu sorgen, dass die monatlichen Kreditraten gezahlt werden und dass am Ende die gesamte Darlehenssumme beglichen wird. Bei Haus- und Baufinanzierungen wird der Mitantragsteller ebenfalls ins Grundbuch eingetragen.
Für die Bank ist es unerheblich, von welchem Konto die Kreditrate abgebucht wird. Für sie spielt es auch keine Rolle, wie die Partner die Rate unter sich aufteilen. Das machen beide Kreditnehmer selbstständig unter sich aus. Allerdings sind beide Partner dazu verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen.
Die Bank kann sich also nach Belieben an einen der beiden Antragsteller wenden, wenn eine Rate nicht gezahlt wird. Keiner der Partner darf sich darauf berufen, dass sie die Finanzierung gemeinsam abgeschlossen haben. Vielmehr müssen beide im Zweifel für die Zahlungsverpflichtung aufkommen. Auch rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen dem ersten Darlehensnehmer und dem Mitschuldner. Wenn der erste die Zahlungen nicht mehr leisten kann, muss der zweite Kreditnehmer übernehmen. Eine Haftungsbeschränkung für den Mitschuldner gibt es im Normalfall nicht.
4. Welche Bedeutung hat der Mitantragsteller bei der Kreditvergabe?
Wer schon einmal einen Kredit mit einem Partner aufgenommen hat, hat vielleicht eine interessante Erfahrung gemacht: Durch den zweiten Vertragspartner bietet die Bank niedrigere Zinsen an. Das lässt sich leicht erklären: Die meisten Banken legen ihre Zinsen für einen Ratenkredit nach der Bonität des Kreditnehmers fest. Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit und damit die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtung zuverlässig erfüllt. Ein regelmäßiges Einkommen und eine Schufa ohne negative Einträge stärken die Kreditwürdigkeit.
Kommt durch einen zweiten Kreditnehmer ein Einkommen dazu, hat die Bank eine größere Sicherheit, dass die Zahlungsverpflichtung erfüllt wird. Eine Mitantragsteller erhöht also die Bonität des ersten Kreditgebers. Als Konsequenz kommt der Kreditgeber dem Kreditnehmer mit günstigeren Zinsen entgegen. Oft ist sogar ein höherer Kreditbetrag drin. In vielen Fällen bekommt der Kreditnehmer mit einem Partner als zweiten Antragsteller überhaupt erst einen Kredit. Allerdings muss dieser auch einige Kriterien erfüllen, damit sich seine Beteiligung am Kreditvertrag positiv auf die Kreditgenehmigung auswirkt.
5. Welche Voraussetzungen muss der zweite Kreditnehmer erfüllen?
Der zweite Kreditnehmer muss über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und sollte keine Eintragungen in der Schufa haben, damit die Bonität hoch eingestuft wird. Ein Mitantragsteller mit negativen Schufa-Einträgen ist für die Genehmigung des Kredits wenig hilfreich.
Außerdem müssen alle übrigen Voraussetzungen für eine Kreditvergabe gegeben sein: Der Kreditnehmer sollte
volljährig sein,
einen festen Wohnsitz in Deutschland haben,
auf eigene Rechnung handeln,
eine unbefristete Anstellung haben und
nicht mehr in der Probezeit sein.
Wann bekommen Sie einen Kredit ohne Mitantragsteller?
Im Grunde genommen können Sie jeden Kredit ohne Mitantragsteller bekommen, so lange Sie die Kriterien der Bank erfüllen. Meist sind es Konsumentenkredite, die ohne Mitantragsteller vergeben werden. Ein Mitantragsteller kann für eine bessere Kreditwürdigkeit sorgen und damit die Chance erhöhen, dass Ihnen der Kredit genehmigt wird. Ebenfalls sind Kredite ohne vorherige Schufa-Prüfung möglich.
Autor dieses Artikels: Maurice Rost
Maurice ist BCO bei Duratio und zudem auch als Autor für spezielle Fachthemen unserer monatlichen Finanznews tätig. Vor allem guter Kaffee, Ehrlichkeit gegenüber Verbrauchern und die Unterstützung sozialer Projekte liegen ihm sehr am Herzen.
Fazit zum Beitrag: „Ein Mitantragsteller lohnt sich oftmals dann, wenn Sie Ihre Bonität verbessern und damit Ihre Chancen auf einen Kredit vergrößern wollen. Mit einem Partner im Kreditvertrag können Sie bei der Bank häufig bessere Konditionen herausholen und bestenfalls – wenn nötig – eine höhere Kreditsumme abrufen. Dem Mitantragstellen sollte dabei klar sein, dass er die Verpflichtungen aus dem Kredit genauso zu tragen hat als wäre er der Hauptschuldner. Genauso muss der zweite Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, andernfalls kann sich seine Beteiligung negativ auf die Genehmigung Ihrer Wunschfinanzierung auswirken. ”