Sparkassen-Kunden bezahlen jetzt Gebühren für Geldabheben
Viele Sparkassen verlangen neuerdings Geld fürs Abheben am Automaten
Der Sparkassenverband wirbt mit der bundesweit freien Bargeldversorgung an den Automaten aller Sparkassen im Bundesgebiet. Jeder Kunde kann der Werbung gemäß an jedem beliebigen Ort im Bundesgebiet zum Sparkassen-Geldautomaten gehen und Bargeld von seinem Girokonto abheben. Diese Kostenfreiheit gilt jedoch nur noch eingeschränkt, denn die ersten Sparkassen erheben Entgelte für die Bargeldbeschaffung. Maßgeblich für die Kostenberechnung ist, bei welcher Sparkassen das Girokonto geführt wird. Ob die Abhebung an einem Automaten des Heimatinstituts oder an einem Geldautomaten einer auswärtigen Sparkasse erfolgt, wirkt sich bislang nicht auf die Höhe des zu zahlenden Entgelts aus.
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Welche Sparkassen erheben das Entgelt für die Bargeldbeschaffung?
Die einzelnen Sparkassen sind rechtlich selbstständige Geldinstitute, die ihre Kontoführungsentgelte in eigener Verantwortung festlegen. Bislang verlangen etwa vierzig Sparkassen Geld von ihren Kontokunden, wenn diese Bargeld abheben. Verbraucherschützer rechnen jedoch damit, dass in absehbarer Zeit weitere Sparkassen nachziehen werden.
Die Höhe der zu zahlenden Entgelte fällt ebenso wie die Anzahl der möglichen Gratisabhebungen je nach regionaler Sparkasse unterschiedlich aus. Besonders kompliziert gestaltet sich die Entgelterhebung in Haan im Rheinland. Die dortige Stadt-Sparkasse berechnet nicht grundsätzlich ein Grundentgelt zuzüglich Kosten für bestimmte Buchungen, sondern bezeichnet die monatliche Kontoführungsgebühr als Verzehrguthaben. Auf dieses werden die einzelnen Postengebühren angerechnet, sodass der Kunde die zusätzlichen Entgelte nur bezahlt, wenn er Kontoführungsleistungen in einem höheren Wert als 5,95 Euro je Monat in Anspruch nimmt.
Bereits ab der ersten Bargeldverfügung berechnen bis jetzt folgende Sparkassen-Institute Gebühren:
- Sparkasse Pfullendorf-Messkirch
- Förde-Sparkasse
- Kreissparkasse Ravensburg
- Sparkasse Muldental
- Kreissparkasse Euskirchen
- Kreissparkasse Ahrweiler
- Kreissparkasse Mittelfranken-Süd
- Sparkasse Olpen-Drolshagen-Wenden
- Sparkasse Vorpommern
- Sparkasse Dillenburg
- Kreissparkasse Verden
- Kreissparkasse Heidenheim
- Harzsparkasse
- Sparkasse Neckartal-Odenwald
- Sparkasse Aurich-Norden
- Sparkasse Rastatt-Gensbach
- Stadtsparkasse Bad Sachsa
- Stadtsparkasse Grebenstein
Die derzeitigen Entgelte für eine Bargeldverfügung bei den Sparkassen, die keine kostenlose Abhebung ermöglichen, betragen mindestens 0,19 Euro wie bei der Sparkasse Pfullendorf-Messkirch und reichen bis zu 0,50 Euro bei den Sparkassen in Grebenstein und Bad Sachsa.
Etwas kundenfreundlicher ist die Begrenzung der kostenfreien Barabhebungen. Diese erfolgt zumeist monatlich, abweichend gewährt die Sparkasse Hanau zehn unentgeltliche Bargeldabhebungen je Quartal.
Die Sparkasse Schaumburg erlaubt ihren Kontokunden sechs kostenfreie Bargeldverfügungen im Monat. Deutlich größer fällt die Anzahl der Sparkassen aus, bei denen Kontoinhaber fünfmal je Monat ohne zusätzliche Berechnung Bargeld abheben dürfen.
Sparkassen bei denen Kunden fünfmal je Monat kostenfrei Bargeld abheben können:
- Sparkasse Wittgenstein
- Stadtsparkasse Hilchenbach
- Sparkasse Tauberfranken
- Sparkasse Höxter
- Sparkasse Hanauerland
- Sparkasse Niederbayern-Mitte
- Sparkasse Westholstein
- Sparkasse Rothenburg
- Sparkasse Elbe-Elster
- Sparkasse Passau
- Sparkasse Bayreuth
- Sparkasse Leer-Wittmund
- Sparkasse Bad Honnef
- Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl
- Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Das höchste Entgelt für weitere Abhebungen berechnet die Sparkasse Wittgenstein mit 1,00 Euro. Bei den weiteren Instituten bewegen sich die Kosten in einem Rahmen von 0,29 bis 0,50 Euro.
Die Kreis- und Stadtsparkasse Erdingen-Dorfen erlaubt als derzeit einziges kommunales Bankinstitut vier kostenfreie Abhebungen je Monat.
Drei Bargeldbeschaffungen ohne Sonderkosten sind bei folgenden Sparkassen möglich:
- Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
- Sparkasse Vest Recklinghausen
- Kreissparkasse Kelheim
Ab der vierten Bargeldversorgung fallen bei diesen Instituten Gebühren von 0,35 Euro bis 0,40 Euro an.
Lediglich zwei Bargeldabhebungen am Geldautomaten ohne Berechnung zusätzlicher Entgelte gestatten:
- Sparkassen Rottal-Inn
- Anhalt-Bitterfeld
Bei einigen der genannten Institute bestehen weitere Unterschiede zwischen der Bargeldverfügung an einem Automaten und dem Geldabheben an der Kasse. In diesen gelten die freien Abhebungen zumeist für den Geldautomaten.
Was sagt der Sparkassenverband zu den Gebühren?
Der Sparkassenverband betont, dass die Möglichkeit der Kontokunden zur kostenlosen Bargeldversorgung an allen Geldautomaten der Sparkassengruppe weiterhin bestünde. Er weist zugleich darauf hin, dass die Kunden sich für ein alternatives Kontomodell entscheiden können, bei dem keine Entgelte für die Bargeldbeschaffung anfallen. Tatsächlich bezieht sich die Aufzählung der Sparkassen, bei denen das Geldabheben nicht mehr kostenlos ist, auf die Kontovariante, welche die meisten privaten Kunden wählen. Es ist tatsächlich bei nahezu allen genannten Sparkassen möglich, sich für ein Kontomodell mit einem höheren Grundentgelt zu entscheiden, bei dem keinerlei weitere Kosten anfallen. Auf diese Weise lassen sich zwar die Entgelte für die Bargeldversorgung umgehen, aber das Girokonto wird aufgrund des Wechsels insgesamt nicht preiswerter, sondern teurer. Ein derartiger Kontowechsel innerhalb der Sparkasse ist somit ausschließlich bei intensiver Kontonutzung mit zahlreichen Buchungen je Monat sinnvoll.
Richtig an der Darstellung des Sparkassenverbandes ist die Aussage, dass derzeit lediglich einige Institute ein Entgelt für die Bargeldversorgung berechnen. Angesichts von etwa vierhundert selbstständigen Sparkassen in Deutschland verlangen lediglich gut zehn Prozent der Institute ein Entgelt für die Bargeldbeschaffung. Je nach Umfang des Protestes gegen die Einführung der Bargeldgebühr durch die ersten Institute ist jedoch mit dem baldigen Nachziehen weiterer Sparkassen zu rechnen.
Der Hinweis des Sparkassenverbandes auf die anhaltende Niedrigzinsphase ist sachlich korrekt. Fraglich ist jedoch, ob den Instituten zum Ausgleich der ausfallenden Zinseinnahmen tatsächlich keine andere Möglichkeit als die Erhöhung der Kontoentgelte zur Verfügung steht. Ebenso korrekt ist die Angabe des Verbandes, dass die Sparkassen noch vor den Genossenschaftsbanken die mit Abstand meisten eigenen Geldautomaten betreiben. Gerade diese Tatsache ist für viele Kunden der zentrale Grund gewesen, ihr Girokonto bei einer Sparkasse zu eröffnen und künftig zuhause ebenso wie im Inlandsurlaub kostenlos Geld abheben zu können.
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Ist es für Sparkassen-Kunden möglich, die Gebühren am Geldautomaten zu umgehen?
Zu den häufigsten Reaktionen von Kunden auf die Einführung eines Entgelts für die Bargeldabhebung gehört die Angabe, demnächst das Bargeld in Verbindung mit einem Einkauf im Supermarkt abzuheben. Das ist bei einer zunehmend wachsenden Anzahl an Geschäften tatsächlich möglich, wobei der Mindesteinkaufbetrag überwiegend 20,00 Euro beträgt. Aus Sicht der Sparkasse handelt es sich bei der Verfügung nicht um eine teilweise Bargeldbeschaffung. Sie sieht vielmehr den Gesamtbetrag als Geldausgabe im entsprechenden Geschäft an. Somit fällt kein Extraentgelt für die Bargeldbeschaffung an. Der daraus resultierende Vorteil geht jedoch verloren, wenn die Sparkasse eine Postengebühr berechnet, die ebenso hoch oder sogar höher als das Entgelt für eine Bargeldverfügung ausfällt. Da die Sparkassen, die ein Entgelt für die Bargeldbeschaffung eingeführt haben, bei Abbuchungen und Lastschriften ein Postenentgelt in mindestens derselben Höhe erheben, führt die Bargeldabhebung im Supermarkt oftmals nicht zu einer Einsparung. Vorteilhaft ist sie hingegen für die Kunden der wenigen Sparkassen, die bei Lastschrifteinzügen weiterhin auf das Buchungsposten-Entgelt verzichten. Auch die Kunden der wenigen Institute mit extrem hohen Bargeldkosten sparen, wenn sie ihr Geld an der Supermarktkasse abheben.
Eine seltener angesprochene Variante besteht in der Überweisung des während des Monats benötigten Bargeldbetrages auf das Sparkonto. Bei Bargeldabhebungen mittels der Sparcard berechnet bislang keine einzige Sparkasse ein Entgelt. Somit fällt lediglich einmalig das Postenentgelt für die Überweisung auf das eigene Sparkonto an, während jede Bargeldabhebung kostenfrei erfolgt.
Der Umfang des benötigten Bargeldes lässt sich leicht verringern, indem die Zahlungen nach Möglichkeit mittels der Kreditkarte erfolgen. Die einmalige Abbuchung der Kreditkartenabrechnung verursacht lediglich eine einzige Postengebühr. Die ebenso denkbare bargeldlose Zahlung mittels der Bankkarte des Sparkassenkontos ist demgegenüber mit einer deutlich höheren Anzahl an Buchungen und demzufolge mit höheren Kosten verbunden.
Die Kunden der Sparkassen, die ihren Kunden wenigstens drei bis fünf Bargeldverfügungen je Monat ohne Entgeltberechnung anbieten, entgehen den Kosten zusätzlicher Geldabhebungen leicht, indem sie ihre Barausgaben planen und im Monat nicht häufiger als je nach Institut dreimal bis fünfmal zum Geldautomaten gehen. Tatsächlich lässt sich nachvollziehen, dass Banken dem häufigen Abheben jeweils kleiner Beträge einen Riegel vorschieben möchten, indem sie lediglich eine bestimmte Anzahl an Barverfügungen je Monat kostenfrei stellen. In einem angemessenen Umfang sollten Bargeldverfügungen jedoch kostenfrei möglich sein. Schließlich fordert der Kontoinhaber am Geldautomaten sein eigenes Geld an. Falls er den Betrag aus seinem Verfügungsrahmen abhebt, zahlt er derart hohe Dispozinsen, dass eine weitere Pauschale für das Geldabheben nicht gerechtfertigt ist.
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Hier erhalten Sie nochmal einen kurzen Überblick der höchsten Gebührenerhebungen aller Sparkassen in Deutschland:
Regionale Sparkasse | Gebühren | freie Abhebungen pro Monat |
---|---|---|
Sparkasse Wittgenstein | 1,00 € | 5 frei |
Sparkasse Rottal-Inn | 0,50 € | 2 frei |
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld | 0,50 € | 2 frei |
Stadtsparkasse Grebenstein | 0,50 € | keine |
Stadtsparkasse Bad Sachsa | 0,50 € | keine |
Sparkasse Rastatt-Gernsbach | 0,46 € | keine |
Stadtsparkasse Hilchenbach | 0,45 € | 5 frei |
Sparkasse Aurich-Norden | 0,45 € | keine |
Die Einführung von Entgelten für die Bargeldbeschaffung an Geldautomaten führt mit Sicherheit zu Kontokündigungen. Dem mit der Veröffentlichung dieser Maßnahme eingetretenen Imageverlust kann der Sparkassenverband durch das Drängen auf eine Selbstverpflichtung seiner Mitgliedsinstitute entgegenwirken. Diese sollte enthalten, dass jeder Kontoinhaber mindestens viermal je Monat ohne Berechnung Bargeld abheben darf.