Schufa Test – Teil 2 „Mitarbeit & Eigenverantwortung“
Wenngleich die Schufa viel „Macht und Einfluss“ verkörpert, so ist sie dennoch nichts weiter als ein kommerzielles Unternehmen der freien Wirtschaft. Im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten ist sie heutzutage als Kapitalgesellschaft eine Aktiengesellschaft. Die Aktionäre wollen ihre jährliche Dividende sehen und der Vorstand der Schufa steht unter dem damit verbundenen Erfolgsdruck. Einerseits müssen ständig neue Geschäftspartner akquiriert, andererseits muss der Datenbestand laufend erweitert werden. Mehr Daten versprechen mehr Information, und die wiederum einen höheren Umsatz mit Gewinn.
Dazu wird der einzelne Bürger an sich benötigt. Er wird datenmäßig gemolken und muss sich bewusst machen, dass die Schufa keine Behörde wie das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ist. Sie ist ein ganz normales Unternehmen, das jeder Bürger anschreiben, kritisieren und auch verklagen kann. Die Schufa argumentiert, dass sie nur das in die Datenbank eintragen kann, was ihr gemeldet wird. Das stimmt nur bedingt. Aus eigener Initiative heraus sammelt sie aus öffentlichen Registern und Verzeichnissen auch Informationen zu den Bereichen:
- einer Verbraucherinsolvenz – Privatinsolvenz
- einer Eidesstattlichen Versicherung – Offenbarungseid
- einem Haftbefehl – Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung
Umgekehrt müssen diejenigen, die Eintragungen in die Schufa veranlassen, auch dafür sorgen, dass sie wieder gelöscht werden. Wenn der vergebene Kredit Jahre später abgelöst ist, dann muss das der Kreditgeber der Schufa melden. Und an dieser Stelle hakt es ganz gewaltig. Diese bürokratische Nachbereitung kostet Manpower, Zeit und Geld. Sie bringt dem Unternehmen keinen Mehrwert und wird vielfach vernachlässigt oder bewusst hintenangestellt. Leidtragender ist wieder einmal der Bürger. Der muss in der heutigen Zeit mitarbeiten und sich selbst „um seine Schufa“ kümmern. Objektiverweise muss gesagt werden, dass ihm die Schufa dazu ausreichend Möglichkeiten bietet und ihn geradewegs dazu auffordert. So besteht der Rechtsanspruch auf jährlich eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft.
Gegen einen niedrigen Eurobetrag kann die eigene Schufa online eingesehen und jederzeit überprüft werden. Die Schufa argumentiert: Wer das nicht tut, trägt zumindest eine Mitschuld daran, wenn seine Schufa nicht korrekt ist. Der Bürger sollte sich dieser Mitverantwortung nicht entziehen und im eigenen Interesse aktiv mitarbeiten. Er schadet sich selbst, wenn er im Nachhinein feststellen muss, dass der gewünschte Vertrag wegen einer fehlerhaften Schufa-Auskunft geplatzt ist. Jeder Bürger hat dazu das Recht zur Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz und kann so anhand der Schufa Selbstauskunft seine Daten und Eintragungen kontrollieren.
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Welche häufigen Fehler und falsche Meldungen durch Geschäftspartner der Schufa entstehen können, erfahren Sie in unserem dritten und letzten Artikel zum Thema – Die Schufa im Test: Die Schufa im Test – Teil 3 „Fehler & Falschmeldungen“ ›
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